Deine Rechte im Studium

Sozialversicherung, Vertrag und Arbeitsbedingungen - in deinem dualen Studium kommen viele rechtliche Fragen auf dich zu. Wir haben die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt.

Dein Status in der Sozialversicherung

Arbeitnehmer*innen- oder Studierendenstatus – was gilt für dich?

Als dual Studierende*r bist du an deiner Hochschule immatrikuliert und hast damit Anspruch auf alle Vorteile vor Ort: Du bekommst einen Studierendenausweis, hast Anspruch auf das Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr und kannst die Angebote deines Studierendenwerks wahrnehmen.

Du absolvierst einen praxis- oder ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang? Dann kannst du unter Umständen auch BAföG oder Kindergeld beantragen. Allerdings wird deine Studienvergütung beim BAföG als Einkommen angerechnet. Beim Bezug von Kindergeld gelten dagegen keine Grenzen für die Einkommenshöhe mehr.

Sozialversicherung im dualen Studium

Gleichzeitig bist du sowohl während der Praxis- als auch während der Theorienphasen versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier bist du den Auszubildenden gleichgestellt. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Die Beiträge zahlt zur Hälfte dein*e Arbeitgeber*in und zur Hälfte zu selbst. Fällt deine Studienvergütung allerdings sehr gering aus (bis 325€), trägt dein*e Arbeitgeber*in die Beiträge allein.

Falls du keine Studienvergütung bekommst, bist du in der Kranken- und Pflegeversicherung selbst versicherungspflichtig. Unter 25 kannst du die Familienversicherung in Anspruch nehmen und musst keine Beiträge zahlen. In die Renten- und Arbeitslosenversicherung muss dein*e Arbeitgeber*in für dich 1 % der sogenannten monatlichen Bezugsgröße für dich einzahlen. 2022 liegt dieser Betrag bei 32,90 € im Westen bzw. 31,50 € im Osten.

In der Unfallversicherung gilt, dass während deiner Theoriephasen keine Beiträge zu entrichten sind. Du hast dann den Unfallversicherungsschutz für Studierende, der von der Unfallkasse des Bundeslandes deiner Hochschule getragen wird. Während deiner Praxisphasen läuft dein Unfallversicherungsschutz über deine*n Arbeitgeber*in.

Sonderfall Stipendiums-, Praktikums- und Werkstudierendenvertrag: Wenn dein Praxisunternehmen mit dir keinen Ausbildungs- bzw. Studienvertrag abgeschlossen hat, sondern einen Stipendiums-, Praktikums- und Werkstudierendenvertrag, dann giltst du nicht als reguläre*r Beschäftigte*r. Damit sind auch deine Rechte und Pflichten in der Sozialversicherung andere. Die genauen Regeln hängen von deiner spezifischen Vertragssituation ab. Wir empfehlen dir in diesem Fall dringend, dich von deiner ver.di vor Ort beraten zu lassen.

Vertrag & Zeugnis

Auch als studentische*r Arbeitnehmer*in gilt für dich das Arbeitsrecht. Damit gibt es eine Reihe von gesetzlichen Mindeststandards. Du hast zum Beispiel das Recht auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn du einen Arbeitsvertrag unterschreibst, solltest du allerdings genau aufpassen, denn: Viele wichtige Inhalte, wie deine Arbeitszeit oder die Höhe der Vergütung, können frei verhandelt werden. Das ist zumindest der Fall, wenn kein Tarifvertrag besteht.

Arbeitsvertrag

In den Arbeitsvertrag gehören grundsätzlich:

  • Name und Anschrift der Vertragspartner*innen
  • Arbeitsort
  • Beginn der Beschäftigung
  • bei befristeten Beschäftigungen die vorhersehbare Dauer
  • eine kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • Zusammensetzung und Fälligkeit des Gehalts
  • Arbeitszeit
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Anspruch auf Erholungs- und Bildungsurlaub (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt)
  • Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge
  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Du bist unsicher, ob dein Arbeitsvertrag in Ordnung ist? Du kannst dich an deinen Betriebsrat oder Personalrat oder auch an deine ver.di vor Ort wenden. Hier erhältst du auch Informationen über gültige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.

Auch wenn die gesetzlichen Standards des Arbeitsrechts selbst ohne schriftlichen Vertrag gelten: Bestehe darauf, eine Niederschrift der Vertragsbedingungen zu erhalten. Du hast gesetzlich darauf Anspruch, wenn du länger als einen Monat beschäftigt bist. Der schriftliche Arbeitsvertrag ist besonders wichtig, wenn es um Streitigkeiten bei einer plötzlichen Kündigung oder Lohn geht.

Zeugnis

Du hast deine Abschlussprüfung bestanden, willst dich vor Studiumsende bewerben oder dein Studium womöglich abbrechen? In allen Fällen steht dir ein Zeugnis zu.

Tipp: Lies den Entwurf für dein Zeugnis aufmerksam durch und prüfe die Angaben und Formulierungen, denn das Zeugnis ist wesentlich für deinen weiteren Berufsweg. Deine Interessenvertretung unterstützt dich gerne dabei oder prüft für dich, ob dein Zeugnis korrekt und vollständig ist.

Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis steht dir zu, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, wechselt oder du dich aus anderen Gründen schon vor Studiumsende bewerben möchtest.

Du kannst von deiner*deinem Arbeitgeber*in ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern, das am Studiumsende in ein Abschlusszeugnis umgewandelt wird.

Möglicherweise sind deine Zeugnisansprüche auch in einem bindenden Tarifvertrag geregelt. Frag dazu einfach bei deiner Gewerkschaft nach!

Arbeitszeit & Urlaub

In deinem Arbeitsvertrag ist mindestens die tägliche Arbeitszeit angegeben, zusätzlich auch manchmal die wöchentliche Arbeitszeit. Wie lange und an welchen Tagen du in deinem dualen Studium arbeiten darfst, steht im Arbeitszeitgesetz. Dort wird nach Art der Arbeit, Ausbildungsbranche und Alter unterschieden. Darüber hinaus gelten für diverse Berufsgruppen und Branchen verschiedene Tarifverträge. Gewerkschaften haben oft noch weitere Leistungen für Arbeitnehmer*innen ausgehandelt.

Und schließlich gibt es noch Ausnahmeregelungen: Um zu bestimmen, welche Arbeitszeiten für dich gelten, musst du also ganz genau nachlesen! Weitere Details zu Arbeitszeiten, Arbeitszeiterfassung und Überstunden gibt es hier

Beim Erholungsurlaub gilt für dich mindestens der gesetzliche Mindeststandard: 20 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche. Auch hier hast du möglicherweise durch einen Tarifvertrag Anspruch auf mehr Tage. Wichtig ist dabei, dass der Tarifvertrag auch dual Studierende mit einschließt.

Wenn du darüber hinaus noch Fragen hast, kannst du dich jederzeit an deine Interessenvertretung oder deine ver.di vor Ort wenden.

Übernahme & Berufseinstieg

Erste Berufserfahrung zu machen ist enorm wichtig. Als dual Studierende*r hast du hier einen klaren Vorteil und größere Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Denn du weißt schon früh, wie es in der Praxis im Unternehmen läuft. Wenn du fest angestellt warst, hast du zudem meist Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig ist: Spätestens drei Monate vor Studiumsende solltest du dich informieren, welche Konditionen zum Thema Übernahme für dich gelten. Du hast leider keinen rechtlichen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung nach dem Studium, da ein Ausbildungs- bzw. Studienvertrag immer zweckbefristet ist.

In manchen Branchen ist die Übernahme nach dem dualen Studium im jeweiligen Tarifvertrag oder durch betriebliche Vereinbarungen geregelt. Möglicherweise wirst du daher nach bestandener Abschlussprüfung tatsächlich übernommen – für eine bestimmte Zeit oder sogar unbefristet.

Sollte dein Arbeitgeber dir allerdings keine Auskunft zu einer Weiterbeschäftigung geben, nimm am besten Kontakt zu deiner Interessenvertretung auf. Gemeinsam könnt ihr mehr erreichen. Denn eine befristete Übernahme ist immer noch besser als gar keine!

Als Gewerkschaftsmitglied hast du übrigens den Vorteil, dass du in manchen Branchen auf Basis des entsprechenden Tarifvertrags (un)befristet übernommen wirst.

Falls es mit der Übernahme nicht klappt, bleib zuversichtlich und schau mal nach unseren Infos zum gelungenen Berufseinstieg!

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