Hochschulzugang & Zulassung

Deutschland bietet offiziell „Bildung für alle“ – doch in der Praxis kann eine Immatrikulation, also die offizielle Einschreibung an einer Hochschule, mit enormen Hürden verbunden sein. Wie bewirbst du dich an einer Universität und mit welchem Abschluss kannst du studieren?

Viele Studienfächer haben keine Zulassungsbeschränkungen. Mit Abitur in der Tasche kannst du dann sofort loslegen. Manche Fächer sind allerdings so beliebt, dass nur „die Besten“ einen Platz bekommen – die Folge sind zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Am besten erkundigst du dich schon vor deinem Abschlussjahr über mögliche Studienfächer und besondere Zulassungsverfahren. Für manche Studienfächer brauchst du nicht nur gute Abschlussnoten, sondern auch noch ein Praktikum oder du musst eine Zulassungsprüfung meistern. All das bedarf guter Planung. In den folgenden Abschnitten findest du die wichtigsten Infos zur Studienplatzvergabe.

Bewerbung: Anzahl und Fristen

Willst du dich für das kommende Semester an einer Universität bewerben, solltest du dich frühzeitig über geltende Bewerbungsfristen informieren. Für alle, die gerade Abitur gemacht haben, sind die Fristen etwas später als für diejenigen, deren Abschluss länger zurück liegt. Hast du zum Beispiel nach der Schule ein Freiwilliges Soziales Jahr (kurz FSJ) gemacht oder kommst aus einer Ausbildung, musst du dich eher bewerben.

Kreative Studiengänge beziehen häufig Hausaufgaben oder Mappen in das Bewerbungsverfahren ein, um deine Eignung zu überprüfen. Die Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden bundesweit über das zentrale Vergabeverfahren geregelt. Du bewirbst dich nicht direkt an einer Hochschule, sondern über ein bundesweites Bewerbungsportal.

Dritter Bildungsweg oder: Uni ohne Abi?

Grundsätzlich hast du in Deutschland ausschließlich mit Abitur einen Zugang zum Studiensystem – unter Umständen aber auch mit einem ausländischen Abschluss ohne Hochschulreife.

Aber auch mit abgeschlossener Berufsausbildung und etwas Praxiserfahrung steht dir der Weg in ein Studium offen. Für diesen sogenannten Dritten Bildungsweg eignen sich die Angebote von Fachhochschulen besonders gut.

Zulassung und bundesweite Standards

Früher hat jedes Bundesland und zum Teil sogar jede Hochschule eigene Kriterien für ein Studium ohne Abitur bestimmt.

2009 erarbeitete schließlich die Kultusministerkonferenz der Länder bundesweit einheitliche Standards zum „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“.

Das Wichtigste in Kürze

Mit folgenden Abschlüssen kannst du eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erlangen:

  • Meisterbrief im Handwerk
  • Fortbildungsabschluss, der mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst
  • vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
  • Abschluss einer (Berufs-)Fachschule
  • vergleichbare Weiterbildungsqualifikation des Gesundheitswesens, der sozialen Pflegeberufe oder der Sozialpädagogik

Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung bekommst du mit:

  • erfolgreichem Abschluss eines Eignungsfeststellungsverfahrens
  • erfolgreich absolviertem Probestudium von mindestens einem Jahr, dazu mindestens zweijähriger Berufsausbildung sowie normalerweise mindestens dreijähriger Berufspraxis (beides in einem zum Studiengang verwandten Bereich)

Die einzelnen Bundesländer dürfen zusätzliche Vorgaben bestimmen und insbesondere den konkreten Katalog der Fortbildungsabschlüsse nach jeweiligen Landesregelungen erweitern.

Europäische Akademie der Arbeit

An der Europäischen Akademie der Arbeit (kurz EAdA) in Frankfurt/Main kannst du mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und einer sich anschließenden Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren auch ohne Abitur studieren.

Das (Ganztags-)Studium an der EAdA dauert knapp elf Monate, jeweils von Anfang Oktober bis Anfang August. Die Bewerbung erfolgt direkt bei der EAdA oder über eine gewerkschaftliche Geschäftsstelle. Das Studium ist kostenfrei und du kannst dich auch auf ein Stipendium der Hans-Böckler-Stiftung bewerben. Womöglich unterstützt dich deine Gewerkschaft auch dabei, ein gewerkschaftliches Stipendium für die EAdA zu ergattern.

Ein EAdA-Abschluss qualifiziert dich unter anderem für zusätzliche Arbeitsbereiche und Berufsfelder und eröffnet dir neue Perspektiven. In Hessen und einigen anderen Bundesländern darfst du damit z. B. ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften, Soziologie oder Volkswirtschaftslehre starten.

Lehrveranstaltungen zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht, zur betrieblichen Mitbestimmung und Gleichbehandlung, zum wirtschaftlichen Strukturwandel und zur Sozialpolitik machen dich außerdem besonders fit für die kompetente Interessenvertretung von Beschäftigten.

Du hast bisher gearbeitet? Freistellung beantragen!

Deine Arbeitsstätte ist zwar nicht dazu verpflichtet, aber kann dich auf Antrag freistellen! Du bekommst dann eine Art unbezahlten Urlaub für die Dauer des Studiums. Versuch es einfach – so kannst du bei Bedarf wieder in deinen Betrieb oder deine Dienststelle, vielleicht sogar an deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren!

Falls für dich ein Tarifvertrag gilt, sind darin eventuell die Konditionen für deine Freistellung festgehalten. Bei Fragen dazu hilft dir deine ver.di vor Ort!

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