Praktikumsfinanzierung

Viele Praktika werden immer noch nicht vergütet, weil es sich zum Beispiel um Pflichtpraktika handelt. Das stellt dich vor finanzielle Herausforderungen. Wir haben für dich die wichtigsten Infos zum Mindestlohn und zu staatlichen Unterstützungsleistungen zusammengestellt.

Hilfen zur Finanzierung

Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat sich auch die finanzielle Situation vieler Menschen im Praktikum gebessert. Doch leider gibt es hier zahlreiche Ausnahmeregelungen, so dass Praktika häufig immer noch nicht vergütet werden oder das Geld nicht für den eigenen Lebensunterhalt reicht.

Wenn du nicht auf die finanzielle Unterstützung deiner Eltern oder Ersparnisse zurückgreifen kannst, gibt es noch staatliche Unterstützungsleistungen, die vielleicht für deinen Fall passen.

BAföG

Das BAföG ist ein zinsloses Darlehen, dass dir der Staat zur Unterstützung deiner Ausbildung oder deines Studiums gewährt. Nach deinem Abschluss musst du die Hälfte der gesamten Summe zurückzahlen. Ob und wie viel BAföG du im Praktikum bekommst, hängt von der Art des Praktikums und vom Zeitpunkt ab.

Bei einem Vorpraktikum, also einem Pflichtpraktikum vor deinem Studiengang, kann dir BAföG gezahlt werden. Dafür musst du einen Nachweis vorlegen, dass das Praktikum in der jeweiligen Studienordnung zwingend erforderlich ist. Bei Pflichtpraktika während deines Studiums läuft dein BAföG-Anspruch einfach weiter. Wenn du ein bezahltes Praktikum machst, wird diese Vergütung allerdings auf deinen BAföG-Satz angerechnet, sodass du während der Zeit des Praktikums weniger BAföG bekommst.

Das gilt genauso, wenn du in den Semesterferien freiwillig ein Praktikum machen willst, um mehr Praxiserfahrungen zu sammeln. Allerdings wird hier die Vergütung bis 450 Euro nicht auf dein BAföG angerechnet. Verdienst du im Praktikum über 450 Euro, wird die staatliche Unterstützung wieder anteilig gekürzt. Bei freiwilligen Praktika vor dem Studium bekommst du dagegen gar keine BAföG-Förderung vom Staat.

Stipendien

Es gibt verschiedene, meist branchenspezifische Stiftungen, die Menschen im Praktikum fördern, wenn das Praktikum gar nicht oder nur wenig bezahlt wird. Hier lohnt sich eine Recherche gerade bei den kleineren, privaten Stiftungen.

Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit

Hast du dein Studium abgeschlossen, aber es will nicht mit der Festanstellung klappen, kommt vielleicht auch noch einmal ein Praktikum in Frage. Etwas mehr Praxiserfahrung nach der vielen Theorie erhöht meist deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings sollte das kein Dauerzustand bleiben und wirklich nur die Zeit bis zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung überbrücken. Mit einem abgeschlossenen Studium kannst du staatliche Hilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das mag sich vielleicht komisch anfühlen. Mit der Unterstützung kannst du dir allerdings die nötige Zeit nehmen, um eine gute Stelle zu suchen und eine qualitativ gute Bewerbung abzuliefern, und bist nicht darauf angewiesen, dich mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten.

Hier gibt es folgendes zu beachten:

  • Beziehst du bereits Hartz IV, muss dein/e Sachbearbeiter*in dein Praktikum genehmigen.
  • Bei unbezahlten Praktika bis zu zwei Wochen hast du ein Recht auf Unterstützung. Wenn es länger dauert, liegt es im Ermessensspielraum des Jobcenters.
  • Bekommst du im Praktikum eine Vergütung, hängt es von deren Höhe ab, ob du noch weitere Unterstützung bekommen kannst.

Wohngeld

Eine weitere Unterstützung im Praktikum ist das Wohngeld. Es stockt dein Einkommen für die Miete auf. Du kannst es im Rathaus, der Stadtverwaltung oder beim Wohngeldamt beantragen. Bekommst du bereits Hartz IV, ist dort das Wohngeld bereits mit eingerechnet.

Mindestlohngesetz

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten. Er beträgt ab dem 1. Januar 2022 9,82 Euro und steigt regelmäßig weiter an. Wann und wie hoch er steigt, berät die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeberseite, Gewerkschaften und der Bundesregierung.

Aktuell sind folgende Steigerungen beschlossen:

  • zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Im Sommer 2022 wird die Mindestlohnkommission die Empfehlungen für die Erhöhungen 2023 und 2024 abgeben.

Doch leider hat der Gesetzgeber eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen festgelegt – gegen den Widerstand der Gewerkschaften. Ein Praktikum muss zum Beispiel nicht grundsätzlich bezahlt werden. Ob du ein Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn als unterste Lohngrenze hast, hängt von mehreren Faktoren ab. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen freiwilligen und Pflichtpraktika, ob ein Praktikum vor, während oder nach deiner Ausbildung oder Studium stattfindet und wie lange es dauert.

Pflichtpraktika, die in deiner Ausbildung oder von deiner Hochschule vorgeschrieben sind, müssen nicht nach dem Mindestlohn vergütet werden. Du kannst aber selbstverständlich versuchen, eine freiwillige Vergütung mit dem Betrieb aushandeln.

Freiwillige Praktika fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, wenn sie maximal drei Monate dauern. Allerdings muss eine angemessene Vergütung zum Bestreiten des Lebensunterhalts gezahlt werden. Für freiwillige Praktika, die länger als vier Monate dauern, ist der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch grundsätzlich für alle freiwilligen Praktika, die du nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem abgeschlossenen Studium absolvierst.

Grundsätzlich gilt für Praktika jedoch, dass der Ausbildungscharakter im Vordergrund stehen soll. Du bist im Praktikum keine billige Aushilfskraft, sondern sollst etwas lernen und Praxiserfahrung in einem Berufsfeld sammeln.

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