Kinderbetreuung

Du willst nach der Geburt deines Kindes wieder zurück ins Studium? Hier findest du Infos zur Kinderbetreuung, auch wenn dein Kind krank wird.

Immer mehr Hochschulen richten sich auf Studierende mit Kindern ein. Vielerorts gibt es Wickelräume, hin und wieder sogar einen Kindergarten. Manche Studienordnungen erlauben besondere Rücksicht oder längere Fristen für Eltern – wenn das an deiner Uni noch nicht der Fall ist, kannst du dich über deine Interessenvertretung dafür stark machen!

Immer öfter gründen sich auch studentische Elterninitiativen, in denen Studierende mit Kind ihre Erfahrungen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und sich gemeinsam für Verbesserungen an ihrer Hochschule einsetzen.

Auch viele Studierendenwerke bieten mittlerweile mehr Hilfe an, als lediglich ein paar Kinderstühle in die Mensa zu stellen. Sie stellen rund 9200 Kita-Plätze in eigener Trägerschaft sowie in Kooperation mit Hochschulen und anderen Trägern anAn einigen Hochschulen werden auch eigene Wohnheimplätze für Eltern mit Kindern angeboten.

Dazu gibt’s Beratung zu allgemeinen Fragen oder zur Studienorganisation mit Kind. Die Beratungsstellen der Studierendenwerke und auch viele Hochschulen – in der allgemeinen Studienberatung, im Familienbüro, bei den Gleichstellungsbeauftragten und beim AStA oder StuRa – geben einen kompetenten Überblick im Dschungel möglicher finanzieller Leistungen für studierende Eltern.

An manchen Hochschulen finden studierende Eltern auch direkt auf dem Campus Orte der Begegnung für junge Familien. In Eltern-Kind-Cafés oder auf Spielplätzen können Kinder spielen und Eltern mit ähnlicher Lebenssituation sich mit anderen austauschen.

Krankheit des Kindes

Mit einem erkrankten Kind wirst du meistens selbst zu Hause bleiben müssen, um es zu versorgen. Solltest du wegen einer Erkrankung deines Kindes Seminare oder Vorlesungen verpassen, sprich mit deinen Dozierenden. Viele haben Verständnis für die Situation und werden dir erlauben, Referate oder andere Vorleistungen nachzuholen. Sollte es doch Probleme geben, wende dich an die Studierendenvertretung deines Fachbereichs.

Lohnfortzahlung

Egal ob Mini- oder Midijob, ist dein Kind unter zwölf Jahre alt oder hat eine Behinderung, kann ein Elternteil im Krankheitsfall für dessen Pflege zu Hause bleiben und erhält für fünf Tage Entgeltfortzahlung von seiner Arbeitsstätte. Diese Regelung kann jedoch durch deinen Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt sein. In diesem Fall muss dich die Arbeitsstätte allerdings unbezahlt freistellen.

Falls dein Lohn während der Krankheit deines Kindes nicht gezahlt wird, leisten gesetzliche Krankenkassen für familienversicherte Kinder in der Regel ein „Kinderkrankengeld“.

Pro Kind gilt diese Regelung meistens für zehn Arbeitstage pro Jahr und Elternteil, insgesamt pro Elternteil für höchstens 25 Tage und alle Kinder. Alleinerziehende haben Anspruch auf doppelt so viele Tage.

Krankenversicherung

Dein Kind braucht auf jeden Fall eine Krankenversicherung! Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind Kinder jedoch von jeglichen Zuzahlungen in die gesetzliche Krankenkasse befreit.

Wenn du und das andere Elternteil selbst versichert sind, kann das Kind bei der Krankenkasse familienversichert werden. Das gilt allerdings nicht, wenn nur ein Elternteil gesetzlich versichert ist!

Sind beide Eltern über ihre eigenen Eltern oder Großeltern familienversichert, gibt es zwei Optionen:

  • Ein Elternteil kann sich selbst bei einer Krankenkasse versichern und lässt das Kind bei sich familienversichern. 
  • Das Kind kann auch bei seinen Großeltern familienversichert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Lebensunterhalt des Kindes hauptsächlich von diesen Verwandten bestritten wird.
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